Hallo, Überall muß Ordnung,sein damit es von Beginn an keine Schwierigkeiten gibt.
Impressum
Lieber Austeller/in
Ich möchte Euch darüber informieren, dass der Verkauf von NS-Devotionalien und NS-Schriften gegen gesetzliche Bestimmungen (Abzeichengesetz,Verbotsgesetz ) oder Einführungsgesetz zu :
Verwaltungsverfahrensgesetzen verstößt.
Die Strafen sind hoch ich Bitte Euch dies zu beachten, solltet Ihr etwas über den illegalen Verkauf dieser Artikel in Erfahrung bringen ,Bitte ich Euch es mir Mitzuteilen.
Christian
und
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Die Halle
Die Halle
Die Stände
Die Stände
Die Produkte
Die Produkte
1. Das Betreten des Geländes ist für Verkäufer, Benutzer des Parkplatzes sowie Besucher nur unter Anerkennung der Flohmarktordnung gestattet. Mit Betreten wird die Flohmarktordnung anerkannt.Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner Vertreter ist unverzüglich nachzukommen.
2. Märkte sind private VeranstaltungenDer Veranstalter und seine Vertreter haben das Hausrecht. Verstöße gegen die Flohmarktordnung oder Störung des Marktfriedens können ein Arealsverbot ohne Gebührenerstattung zur Folge haben. Dieses auszusprechen sind auch die Vertreter des Veranstalters berechtigt. Der Veranstalter behält sich vor, ein Arealsverbot nötigenfalls auch zwangsweise durchzusetzen. Personen, die einem ausgesprochenen Arealsverbot zuwiderhandeln, werden vom Veranstalter mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt.
3. Der Veranstalter übernimmt für Unfälle oder Schäden jeglicher Art im Veranstaltungsbereich keinerlei Haftung. Für Schäden haftet immer der Verursacher. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung oder abhanden gekommene Gegenstände.
4. Jeder Verkäufer verpflichtet sich, seinen Standplatz so zu verlassen, wie er ihn vorgefunden hat, d.h. ohne herumliegende Gerümpel, Müll oder sonstige Verunreinigungen zu hinterlassen. Anfallender Müll ist wieder mitzunehmen und eigenständig zu entsorgen. Am benachtbaren Cafe ist kein Müll in die Container an der Rückseite des Gebäudes zu benutzen.
5. Gewerbliche Anbieter sind für das Einhalten der gewerberechtlichen Vorschriften eigenverantwortlich.Der Stand eines gewerblichen Anbieters ist durch Anbringung eines Firmenschildes als gewerblicher Stand zu kennzeichnen. Gewerbliche Anbieter haben auf Verlangen für jeden Verkauf eine Quittung mit Namen und Anschrift des Unternehmens im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auszustellen.
6. Marktzeiten : Anmeldung direkt vor Ort oder Telefon. Aus organisatorischen Gründen darf nur ein Aussteller verkaufen und der Platz darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
7. Verbotene Waren : Waffen jeder Art einschließlich Zubehör, Dekorations- und Sammlerwaffen, Gewalt verherrlichenden, rassistischen, pornografischen Gegenständen, Filmen u. Literatur, Gegenständen, deren Verkauf gegen das Urheber- oder Wettbewerbsrecht verstößt, Objekten jeglicher Art, auf denen Naziembleme erkennbar sind, oder die solche darstellen.
8. Betteln und Hausieren ist am gesamten Flohmarktgelände verboten. Fremdwerbung jeglicher Art ist am gesamten jeweiligen Marktgelände verboten, oder mit dem Veranstalter abzusprechen.
09. Standgebühren : Die Gebühr für den Tagesstandplatz beträgt 13 Euro.Die Standgröße 4 x 3 m.
Höhere Gewalt : Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Sturm, Hagel, Überschwemmung etc.) oder zur Sicherheit der Teilnehmer erfolgt keine Erstattung der Standgebühren.
Viele Auflagen und Bestimmungen, aber wir sind überzeugt vom Motto – es ist trotzdem ein großer Spaß – das Handeln, Tandeln und Verkaufen !
Fragen ? Ich bin gerne für Sie da
Christian Spendl
Ort : Ebentaler.Str 139 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee
TEL : 0699 / 11529052
E-mail : christians.hallenflohmarkt@gmail.com